[Paket] Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo Rosenspray 800ml
Vollsystemisches Schädlingsbekämpfungsmittel zur Anwendung an Zierpflanzen
Produkteigenschaften:
- Bekämpft beißenden und saugenden Schädlinge sowie Spinnmilben an Zierpflanzen
- Anwendungsfertig mit vollsystemischer Wirkung.
- Schnelle und breite Wirkung
- Vollsystemisch wirkender, gebrauchsfertiger Spray mit schneller und breiter Wirkung
- Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
- 0,05 g/l Acetamiprid (0,005 Gew.-% (plus Zusatz von pflanzenverträglichem Öl)
- Zulassungs-/Registrierungsnummer: 035982-60
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
Vor Gebrauch schütteln! Befallene Pflanzen bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen, auch die Blattunterseiten. Dabei einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Bei Bedarf nach 10-14 Tagen nachbehandeln. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Anwendung nur in den Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebiet und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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