COMPO Duaxo Universal Pilz-frei AF 750ml
Produkteigenschaften:
- gegen z.B. Rost, Blattfleckenpilze, Echten Mehltau und Sternrußtau
- an Rosen, Zierpflanzen und -gehölzen, frischen Kräutern, Beerenobst und Obst, Gemüsekulturen
- im Haus, Gewächshaus, Garten, Balkon, Terrasse und Büro
- stoppt die Ausbreitung in bereits befallenen Blättern und schützt vor Neubefall
- langanhaltende Wirkung durch Depoteffekt'
- Anwendungsfertig: speziell für kleinere Pflanzen
Inhaltsstoffe:
- 0,167 g/l Difenoconazol
- Zul.-Nr.: 006299-60
- Österr. Reg. Nr. 3345-901
Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Weitere Produktinformationen:
- Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome.
- Jedoch frühestens 3 Wochen nach dem Pflanzen
- Ein früher Einsatz schützt die Pflanzen am wirkungsvollsten.
- Der Spritzbelag sollte schnell antrocknen können, daher für ausreichende Belüftung durch Schnitt oder Auslichtung sorgen
- Keine Anwendung unter kühlen, feuchten Bedingungen wie z.B. in den Abendstunden
Anwendungsbereiche:
- Innenbereich
- Garten
- Balkon/ Kübel
Anwendungszeitraum:
- April - Oktober
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Verantwortliche Person für die EU:
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