Protect Garden Lizetan Plus Combistäbchen 100 Stück
Ideal für alle Zierpflanzen im Zimmer, in Büroräumen oder im Wintergarten. Die Lizetan Plus Combistäbchen mit einem neuen, innovativen Wirkstof werden einfach in die Erde gesteckt und die Erde anschließend gut gegossen. Der Wirkstoff verteilt sich über den Saftstrom in alle Bereiche der Pflanze und bekämpft so auch versteckt sitzende Schädlinge. Ideal zur Blattlausbekämpfung und gegen weitere saugende Schädlinge. Der enthaltende NutriONE Dünger lässt die Blüten innerhalb kürzester Zeit gedeien.
Produkteigenschaften:
- Pflanzenschutz und Dünger in Einem - effektiver Schutz von Topfpflanzen vor den häufigsten Schädlingen wie Blattläusen und der Weißen Fliege + Nährstoffversorgung dank NutriONE Dünger
- schnelle Regeneration der Pflanzen nach Schädlingsbefall
- Wirkstoff der neuesten Generation - neuer, innovativer Wirkstoff bekämpft saugende Schädlinge effektiv und langanhaltend
- vier Monate Langzeitschutz
Zul.-Nr.: 008694-00
Wirkstoff: 18,8 g/kg Flupyradifurone
Bienengefährlichkeit: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Gefahrenpiktogramm:
GHS 09 Umweltgefährlich
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.#
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Stäbchen direkt in den Wurzelballen stecken. Anschließend gut gießen
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
Auch interessant für Sie