Protect Garden Lizetan Plus Schädlingsfrei AF 800ml
Protect Garden Lizetan Plus Schädlingsfrei AF wirkt dank seiner einzigartigen Molekülform schnell und zuverlässig gegen saugende Schädlinge wie Blattläuse, Weiße Fliegen, Schildläuse und Zikaden.
Egal ob an Zierpflanzen, Obst oder Gemüse - Lizetan Plus Schädlingsfrei AF kann vielseitig eingesetzt werden. Die Anwendung ist besonders einfach, da das anwendungsfertige Spray ohne Anmischen direkt bequem auf die zu behandelnden Pflanzen gesprüht werden kann.
- Stoppt saugende Schädlinge wie Blattläuse, Weiße Fliege, Schildläuse und Zikaden bereits in 1 Stunde
- Vielseitig einsetzbar an Zierpflanzen, Obst und Gemüse
- Kurze Wartezeiten
- Schützt von innen durch systemische Wirkung
- Bequeme Anwendung dank anwendungsfertiger Sprühflasche
- Zielgenaue Wirkung gegen Schädlinge
Zul.-Nr.: 008252-00
Wirkstoff: 0,08 g/l Flupyradifurone
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Sicherheitshinweise (CLP):
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH Sätze:
EUH208 Enthält Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)(55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Einzelpflanzenbehandlung: In einem Abstand von 30 - 40 cm gleichmäßig auf alle Pflanzenteile bis zur sichtbaren Benetzung sprühen.
Anwendungszeitraum:
- April - September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber Glyphosat-haltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
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