COMPO Pilz-frei Revus 20ml
Produkteigenschaften:
- gegen Phytophthora an Tomaten, Kartoffeln, Auberginen sowie gegen Falschen Mehltau an frischen Kräutern, Zucchini, Salatarten, Kürbis und weiteren Kulturen
- im Freiland und im Gewächshaus
- Vermeidung von Resistenzen durch den Wechsel der Wirkstoffgruppe: ideale Ergänzung zu den COMPO Fungiziden Ortiva® und Duaxo®
- verteilt den Wirkstoff im gesamten Blatt
- schützt Blattunterseiten sowie auch neue Blätter/Blattteile
- gut pflanzenverträglich
- sehr wirtschaftliches Konzentrat: ergibt bis zu 33 l Spritzbrühe
Inhaltsstoffe:
- Mandipropamid 250 g/l
- Zulassungsnummer DE: 008182-60
Gefahrenpiktogramme:
GHS 09 Umweltgefährlich
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise :
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendungsbereiche:
- Garten
- Gewächshaus
Anwendungszeitraum:
- April - September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Verantwortliche Person für die EU:
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