Protect Garden Phyto Gemüse-Pilzfrei 50ml
Hochwirksames Spritzmittel gegen den Schadpilz Phytophthora infestans als Erreger der Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln, sowie gegen den Falschen Mehltau an Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden und Zucchini. Die Wirkstoffkombination von Phyto Gemüse-Pilzfrei wirkt zuverlässig und nachhaltig gegen aggressive Pilzkrankheiten und bietet einen präventiven Schutz gegen möglichen Neuzuwachs. Gemüse-Pilzfrei Infinito wirkt auch bei widriger Witterung ("Phytophthora-Wetter").
Produkteigenschaften:
- Sicherer Schutz gegen aggressive Pilzkrankheiten
- Schützt Blätter und Stängel systemisch von innen
- Schnelle und langanhaltende Wirkung schon nach 1 Stunde
Inhaltsstoffe:
- 625 g/l Propamocarb + 62,5 g/l Fluopicolid
- Zul.-Nr.: 025876-61
Gefahrenpiktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich GHS07 Reizend
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Stadium der Kultur: ab Bildung des ersten Seitentriebes (> 5 cm) bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt. Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Reichweite:
- Bis zu 19 Liter Spritzbrühe
Idealer Anwendungszeitpunkt:
- Juni-September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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