Substral Celaflor Trauermücken-Ex 4x7,5ml
Substral Celaflor TrauermückenEX ist ein Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven bei Zierpflanzen.
Produkteigenschaften:
- Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven
- Unkomplizierte Anwendung: einfach & schnell
- Für Zierpflanzen im Innenbereich
- In praktischen Portionsfläschchen
Inhaltsstoffe:
- Azadirachtin (aus NeemAzal-TS)
Sicherheitshinweise Allgemein:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Prävention:
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Entsorgung:
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen..
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Da der beste Behandlungserfolg erzielt wird, wenn die frühen lnsektenstadien (Larven) getroffen werden, sollte die Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen erfolgen.
- Einfach das Konzentrat mit der entsprechenden Menge Wasser verdünnen (siehe Anleitung im Beipackzettel) und die Erde damit gleichmäßig übergießen. Eine 7,5ml Flasche Substral Celaflor TrauermückenEX reicht für 1,5 Liter Wasser.
- Für eine erfolgreiche Behandlung gegen Trauermücken die Erde gut angießen und die Gießlösung gleichmäßig verteilen. Bei der Bekämpfung anderer Pflanzenschädlinge die Blattmasse mit der Spritzlösung vollständig
benetzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen. - lmmer nur so viel Gießlösung oder Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder
Temperaturen über 25°C.
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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