Neudorff Spruzit Trauermückenfrei 30ml
Produkteigenschaften:
- Gießmittel gegen Trauermücken mit dem natürlichen Wirkstoff Azadirachtin (Neem)
- der Fraßstopp der Trauermückenlarven setzt bereits kurz nach der Anwendung ein
- geeignet für den ökologischen Landbau
Inhaltsstoffe:
- 10,6 g/l Azadirachtin
- Zul.-Nr. : 024436-83
- Insektizid / EC-Emulsionskonzentrat
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Anwendung bei Befallsbeginn bzw. dem Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen erfolgen.
- Wichtig für die erfolgreiche Behandlung ist die vollständige Benetzung der Blattmasse. Verwenden Sie den beiliegenden Messbecher zur Dosierung und besprühen Sie die Pflanzen gleichmäßig, auch auf den Blattunterseiten. Gegen Trauermücken die Erde gut angießen. Immer nur so viel Spritz – oder Gießlösung ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Zur Ermittlung der erforderlichen Sprühmenge können die Pflanzen mit reinem Wasser benetzt werden, die eigentliche Spritzung anschließend auf den abgetrockneten Pflanzen durchführen. Behälter mit ⅔ der erforderlichen Wassermenge füllen und das Mittel unter Rühren hinzugeben. Anschließend mit der restlichen Menge an Wasser auffüllen
Anwendungszeitraum:
- März bis Oktober
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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