Neudorff Spruzit Schädlingsfrei RosenSpray 750ml
Produkteigenschaften:
- bekämpft Larven, Eier und erwachsene Schädlinge
- gegen: Blattläusen, Spinnmilben, Weißen Fliegen, Thripse, Schild-, Woll-, Schmierläusen, Zikaden, Raupen, Käfer und Blattwespenlarven
- einsetzbar an Rosen und anderen Zierpflanzen
- geeignet für den ökologischen Landbau lt. Verordnung (E)U) 2018/848
Inhaltsstoffe:
- 0,05 g/l Pyrethrine 8,25 g/l Rapsöl
- Zul.-Nr.: 024785-80
- Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
- Zulassung für Freiland-Anwendungen
- Vor Gebrauch schütteln!
- Hebel unterhalb der Sprühdüse drücken, dabei Düse drehen. Nach der Anwendung Sprühdüse wieder auf „STOP“ drehen.
- Alle Pflanzenteile gründlich ober- und unterseits tropfnass benetzen. Den Kontakt mit den behandelten Pflanzen danach bis zum Abtrocknen des Spritzbelages vermeiden.
- Pflanzen ab Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
- Spritzen Sie in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden, da die Wirksamkeit bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
- Abtropfende Spritzbrühe kann bei der Anwendung in Innenräumen Ölflecken verursachen, daher empfehlen wir, den Untergrund abzudecken.
Anwendungszeitraum:
März-Oktober
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber Glyphosat-haltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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