COMPO Duaxo Rosen-Pilz Spray 400ml
Produkteigenschaften:
- gegen Echten Mehltau, Rost, Sternrußtau und Blattflecken
- an Rosen, Zierpflanzen und frischen Kräutern
- in Wohn- und Büroräumen, auf Balkon und Terrasse, im Gewächshaus und Garten
- stoppt die Ausbreitung in bereits befallenen Blättern und schützt vor Neubefall
- langanhaltende Wirkung durch Depoteffekt
- geruchsneutrale, saubere Anwendung
- keine Verkühlung durch den Einsatz von Druckluft
Inhaltsstoffe:
- 0,167 g/l Difenoconazol
- Zul.-Nr.: 006299-00
- Reg. Nr. AT: 3345-902
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bers-ten.
Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn-zeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs-anlage zuführen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendungsbereiche:
- Innenbereich
- Garten
- Balko/Kübel
- Gewächshaus
Anwendungszeitraum:
- Januar-Dezember
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Verantwortliche Person für die EU:
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