Protect Garden Curamat Rosen-Pilzfrei 100ml
Curamat Rosen-Pilzfrei wirkt schnell und nachhaltig gegen Pilzkrankheiten wie Echter Mehltau und Rost an Zierpflanzen, sowie Echter Mehltau, Rost und Sternrußtau an Rosen. Auch zugelassen gegen Triebsterben an Buchsbäumen.
Produkteigenschaften:
- Kontakt- und systemische Wirkung
- Wirkt bis zu 3 Wochen und bietet Schutz, Heilung & Pflege in Einem
- Sorgt für intensives Blattgrün sowie kompakten Wuchs
Inhaltsstoffe:
- Wirkstoff: 25 g/l Tebuconazole
- Reg.-007626-6100
Gefahrenpiktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on, 5-Chlor-2-methyl-isothiazol-3-on/2-Methyl-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Vor Gebrauch schütteln. Anwendungszeitraum bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome. Anwendungszeitpunkt an Buchsbaum: bei Infektionsgefahr. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Dosierungen der Spritzlösungen bei Rosen, Buchs & Zierpflanzen.
Reichweite:
- Bis zu 25 Liter Spritzbrühe
Anwendungszeitraum:
- April-Septermber
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
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