[Paket] Neudorff Raupenfrei Xentari 75g Megapack
Neudorff Raupenfrei Xentari 75g Megapack (3x25g)
Produkteigenschaften:
- 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
- biologisches Präparat gegen Schadraupen an Zier pflanzen, Obst*, Gemüse* und Wein
- nützlingsschonend, nicht bienengefährlich#
- geeignet für den ökologischen Landbau
- *Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete:
Einsatzgebiet: | Kultur/Objekt: | Schadorganismus/Zweck: |
Gemüsebau | Kohlgemüse | Freifressende Schmetterlingsraupen; ausgenommen: Eulenarten (Noctuidae) |
Gemüsebau | Kohlgemüse | Eulenarten (Noctuidae) |
Obstbau | Kernobst | Freifressende Schmetterlingsraupen (Zünsler) |
Weinbau | Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler |
Inhaltsstoffe:
- 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai
- Zul.-Nr.: 024426-00
Gefahrenpiktogramm:
GHS 07 reizend
Signalwort Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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