Solabiol Zünsler- & Raupenfrei 15ml
Produkteigenschaften:
- biologisches Pflanzenschutzmittel mit Bacillus thuringiensis, für den Einsatz im ökologischen Landbau geeignet und nützlingsschonend.
- hervorragend geeignet und hoch wirksam für die Anwendung gegen den Buchsbaumzünsler sowie gegen weitere Raupen wie den Frostspanner und den Kohlweißling. Vielseitig einsetzbar an Zierpflanzen wie Buchsbaum, Gemüse und Obst
- sorgt für einen sofortigen Fraßstopp durch schädliche Raupen und Zünsler.
- die Flüssigformulierung erlaubt eine genaue und schnelle Dosierung sowie eine leichte Anwedung im Garten.
- Zur Buchsbaumpflege ideal in Kombination mit der Solabiol Buchsbaumzünsler Falle. Sobald Ihnen ein Zünslerbefall angezeigt wird, kennen Sie den perfekten Zeitpunkt für die Behandlung mit Solabiol Zünsler- und Raupenfrei.
Inhaltsstoffe:
- 33,2 g/l Bacillus thuringiensis subsp. kurtaki
- Reg-Nr: 024080-63
Gefahrenpiktogramm:
GHS07 Gesundheitsgefahr
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/ Seife waschen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den städtischen Vorschriften für Abfall der Entsorgung zuführen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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