Roundup Alphee 1l

Roundup ALPHÉE ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung und wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid.

Artikelnummer CE31770 Hersteller Evergreen Garden Care Deutschland GmbH Inhalt 1 Liter Grundpreis 14,99 EUR / Liter
14,99 EUR *
nicht auf Lager
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Produkteigenschaften: 

  • Gebrauchsfertiges Mittel mit wurzeltiefer Wirkung gegen alle Gräser und Unkräuter
  • Sprühflasche mit innovativem Sprühkopf (sprühen & schäumen)
  • Neubepflanzung bereits nach 2 Tagen möglich
  • Zur Kulturvorbereitung für Zierpflanzen und Zierrasen

Zul.-Nr.: 043959-00
Wirkstoff: 7,2 g/l Glyphosat (9,7 g/l Isopropylamin-Salz)
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen (z. B. Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen) und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Säumen an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern und Gewässerufern), angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland) und unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Etwaige Ausnahmegenehmigungen gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG der zuständigen Länderbehörde für die Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.

Anwendung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:

Kultur/Objekt Schadorganismus/Zweck
Obstbau: Kernobst
Zierpflanzenbau: Ziergehölze
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

 

Wirkungsspektrum:

  • Gut bekämpfbar unter anderem: Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Bingelkraut, Disteln, Ehrenpreisarten, Fuchsschwanz, Gänsefuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Knöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Zaunwinde.
  • Nicht bekämpfbar: Kleine Brennnessel, Weißklee, Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander.
  • Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet!

Dosierung/Anwendungsmenge: 33 ml/m²

Anwendungshinweise
Roundup Alphée wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht. Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich durch Drehen an der Düse einstellen. Unkräuter aus 30 – 50 cm Abstand besprühen. Regen ab 6 Stunden nach der Anwendung beeinträchtigt die Wirkung nicht.
Roundup ALPHÉE ist nicht selektiv. Kontakt mit Kulturpflanzen vermeiden.
Volle Wirkung erst nach 2–3 Wochen sichtbar.

Sonstige Anwendungshinweise:
Temperaturbedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen.
Maximal 1 Anwendung während der Vegetationsperiode für die Kultur bzw. je Jahr.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile erfolgt.

Anwendungszeitraum: Ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode

Wartezeit:

  • Freiland, Kernobst und Steinobst: 42 Tage
  • Freiland, Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • Saat oder Pflanzung der Zierpflanzen bereits 7 Tage nach Anwendung möglich.

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.

Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß CLP-Verordnung

Signalwort: -

Gefahrenhinweise:
H301: Giftig bei Verschlucken.
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H319: Verursacht schwere Augenreizung
H331: Giftig bei Einatmen.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Kennzeichnung nach PflSchMV:
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Anwendungsbestimmungen:
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden. 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


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Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes k\u00f6nnen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Deshalb sind wir Versandh\u00e4ndler verpflichtet, alle Erwerber \u00fcber die Anwendung von <strong>PSM<\/strong> - insbesondere \u00fcber Verbote und Beschr\u00e4nkungen - zu unterrichten.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden <strong>PSM<\/strong> d\u00fcrfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. F\u00fchren Sie nur darin aufgef\u00fchrte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen \/ Auflagen und Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschr\u00e4nkungen wird gesondert hingewiesen:<\/p>\n<p><strong>PSM d\u00fcrfen<\/strong> auf Freilandfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder g\u00e4rtnerisch genutzt werden. F\u00fcr Anwendungen auf anderen Fl\u00e4chen (sogenanntes Nichtkulturland) ben\u00f6tigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Pflanzenschutzdienstes.<\/p>\n<p>Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff \"Glyphosat\" zur Bek\u00e4mpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei R\u00fcckfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).<\/p>\n<p>PSM d\u00fcrfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gew\u00e4ssern und K\u00fcstengew\u00e4ssern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abst\u00e4nde zu Gew\u00e4ssern wie Fl\u00fcssen, B\u00e4chen, Seen, Gr\u00e4ben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesl\u00e4ndern gesonderte Abstandsregelungen.<\/p>\n<p>Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des <strong>PSM<\/strong> in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgef\u00fchrt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Kreisbeh\u00f6rde einholen.<\/p>\n<p>Sind <strong>PSM<\/strong> als bienengef\u00e4hrlich gekennzeichnet, d\u00fcrfen sie grunds\u00e4tzlich nicht an bl\u00fchenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. F\u00fcr die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des t\u00e4glichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zust\u00e4ndigen Imkers erforderlich.<\/p>\n<p>Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des <strong>PSM<\/strong>-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr den Anwender im Haus- und Kleingarten<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsma\u00dfnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung.<\/p>\n<p><strong>2. Sch\u00fctzende Kleidung tragen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets k\u00f6rperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung genau befolgen.<\/p>\n<p><strong>3. Nicht essen, trinken oder rauchen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;W\u00e4hrend des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.<\/p>\n<p><strong>4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Durch Einhaltung&nbsp;der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bek\u00e4mpfung ohne unerw\u00fcnschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>5. Schonung und Schutz der Umwelt beachten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Eintr\u00e4ge von Pflanzenschutzmitteln in Gew\u00e4ssern vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Hinweise zur Bienengef\u00e4hrlichkeit und damit verbundene Anwendungszeitr\u00e4ume der Pflanzenschutzmittel beachten.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anwendung von Pflanzenschutzmittel bei Windstille und k\u00fchlen Temperaturen empfehlenswert.<\/p>\n<p><strong>6. Spritzger\u00e4te reinigen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Spritzger\u00e4teteile mehrmals sorgf\u00e4ltig aussp\u00fclen.&nbsp;Sp\u00fclwasser auf den zuvor behandelten Pflanzen ausbringen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sp\u00fclwasser oder Reste nicht in Toilette, Gully oder Gew\u00e4sser entsorgen.<\/p>\n<p><strong>7. H\u00e4nde sorgf\u00e4ltig waschen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Ger\u00e4te mit viel Wasser und Seife gr\u00fcndlich waschen.<\/p>\n<p><strong>8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Restentleerte Packungen und Beh\u00e4lter dem angegebenen Entsorgungssystem zuf\u00fchren (z.B. Gr\u00fcner Punkt).<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nicht verwendete Mittel m\u00fcssen als Sonderm\u00fcll behandelt werden.<\/p>\n<p><strong>9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschlie\u00dfbaren Schrank bei gem\u00e4\u00dfigten Temperaturen lagern.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren.&nbsp;Angebrochene Packungen und Flaschen dicht verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel stets au\u00dfer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.<\/p>\n<p><em>Stand der Informationen: April 2018 \/ \u00c4nderungen vorbehalten<\/em><\/p>\n<hr \/><p style=\"text-align: center;\">Indem Sie fortfahren, best\u00e4tigen Sie, dass Sie die Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.<\/p>","metaKeywords":"","name":"Pflanzenschutzrichtlinien","fulltext":"N","pageView":"PageDesignContent","lang":"de","position":"0","categoryId":"833","nameUrl":"pflanzenschutzrichtlinien","metaRobots":"ALL","plenty_category_details_image_path":"","plenty_category_details_image2_path":"","itemListView":"ItemViewCategoriesList","updatedBy":"Martin Donner","updatedAt":"2022-10-28T08:00:25+02:00","shortDescription":"Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien","singleItemView":"ItemViewSingleItem","metaDescription":"","metaTitle":"","image":null,"imagePath":null,"image2":null,"image2Path":null,"plentyId":11228}],"clients":[{"categoryId":"833","plentyId":11228}]} - 833