Roundup Alphee 1l
Roundup ALPHÉE ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung und wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid.
Produkteigenschaften:
- Gebrauchsfertiges Mittel mit wurzeltiefer Wirkung gegen alle Gräser und Unkräuter
- Sprühflasche mit innovativem Sprühkopf (sprühen & schäumen)
- Neubepflanzung bereits nach 2 Tagen möglich
- Zur Kulturvorbereitung für Zierpflanzen und Zierrasen
Zul.-Nr.: 043959-00
Wirkstoff: 7,2 g/l Glyphosat (9,7 g/l Isopropylamin-Salz)
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen (z. B. Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen) und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Säumen an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern und Gewässerufern), angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland) und unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Etwaige Ausnahmegenehmigungen gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG der zuständigen Länderbehörde für die Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
Anwendung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:
Kultur/Objekt | Schadorganismus/Zweck |
Obstbau: Kernobst Zierpflanzenbau: Ziergehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum:
- Gut bekämpfbar unter anderem: Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Bingelkraut, Disteln, Ehrenpreisarten, Fuchsschwanz, Gänsefuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Knöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Zaunwinde.
- Nicht bekämpfbar: Kleine Brennnessel, Weißklee, Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander.
- Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet!
Dosierung/Anwendungsmenge: 33 ml/m²
Anwendungshinweise
Roundup Alphée wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht. Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich durch Drehen an der Düse einstellen. Unkräuter aus 30 – 50 cm Abstand besprühen. Regen ab 6 Stunden nach der Anwendung beeinträchtigt die Wirkung nicht.
Roundup ALPHÉE ist nicht selektiv. Kontakt mit Kulturpflanzen vermeiden.
Volle Wirkung erst nach 2–3 Wochen sichtbar.
Sonstige Anwendungshinweise:
Temperaturbedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen.
Maximal 1 Anwendung während der Vegetationsperiode für die Kultur bzw. je Jahr.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile erfolgt.
Anwendungszeitraum: Ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode
Wartezeit:
- Freiland, Kernobst und Steinobst: 42 Tage
- Freiland, Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Saat oder Pflanzung der Zierpflanzen bereits 7 Tage nach Anwendung möglich.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß CLP-Verordnung
Signalwort: -
Gefahrenhinweise:
H301: Giftig bei Verschlucken.
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H319: Verursacht schwere Augenreizung
H331: Giftig bei Einatmen.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV:
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
Anwendungsbestimmungen:
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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