COMPO Orchideen Schädlings-frei AF 250ml
Wirkstoff:
- 15,27 g/l Rapsöl
- Zul.-Nr.: 008629-63
- nicht bienengefährlich
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsgebiete:
Gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten, Spinnmilben, Weiße Fliege, Zikaden an Zierpflanzen, Rosen im Freiland, auf Terrassen und Balkonen, im Gewächshaus, in Zimmern und Wintergärten. Gegen Thripse (ausgenommen: Kalifornischer Blütentrips) an Zierpflanzen, Rosen im Freiland, auf Terrassen und Balkonen. Gegen Blattsauger-Arten am Buchsbaum im Freiland, Terrassen und Balkonen. Gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen an Gemüsekulturen an frischen Kräutern im Freiland, im Gewächshaus. Gegen Mehlige Kohlblattlaus an Kohlgemüse im Freiland. Gegen Spinnmilben, Blattläuse, Schildlaus-Arten an Kern- und Steinobst im Freiland, auf Terrassen und Balkonen. Gegen Blattsauger an Apfel und Birne im Freiland, auf Terrassen und Balkonen. Gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten an Beerenobst, ausgenommen Erdbeeren im Freiland, auf Terrassen und Balkonen.
Anwendungsort:
Innenbereich, Garten, Kübel, Haus
Anwendungszeitraum:
ganzjährig
Anwendungsempfehlung:
COMPO Orchideen Schädlings-frei AF ist ein anwendungsfertiges Kontaktmittel. Besprühen Sie die gesamte Pflanze (auch Blattunterseite!) beim Auftreten der ersten Schädlinge. Vermeiden Sie nach der Anwendung direkte Sonneneinstrahlung. Nicht bei hoher Regenwahrscheinlichkeit anwenden. Maximal drei Anwendungen pro Jahr! Sollten mehrere Anwendungen notwendig sein, erfolgt die Wiederholung frühestens nach sieben Tagen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- *Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber Glyphosat-haltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Verantwortliche Person für die EU:
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