Solabiol Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei 250ml
Zuverlässige Sofortwirkung gegen viele saugende Insekten, wie Blattläuse, Schildläuse, Weiße Fliege und Woll- & Schmierläuse, sowie Spinnmilben an Zierpflanzen und Gemüse. Dank naturidentischem Wirkstoff auch für den ökologischen Landbau zugelassen (gemäß EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007).
Produkteigenschaften:
- Mit naturidentischem Wirkstoff
- Sofortwirkung
- Erfasst Eier, Larven und erwachsene Schädlinge
Inhaltsstoffe:
- 4,59 g/l Pyrethrine, 825,3 g/l Rapsöl
- Zul. Nr. 024780-72
Gefahrenpiktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Vor Gebrauch gut schütteln. Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei wird in Wasser verdünnt und gleichmäßig auf die Pflanzen gesprüht. Optimale Wirkung, wenn die Pflanzen gründlich – auch die Blattunterseiten – tropfnass gespritzt werden. Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Spritzungen bei Blattläusen, anderen saugenden Insekten und Spinnmilben frühestens nach 7 Tagen, bei Wollläusen und Schildlausarten nach 14 Tagen wiederholen. Max. Zahl der Anwendungen: Gemüse 2; Zierpflanzen 8. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftretet. Daher bevorzugt frühmorgens oder in den Abendstunden spritzen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.
Reichweite:
- Bis zu 25 Liter Spritzlösung
Anwendungszeitraum:
- April-September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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