Protect Garden Turboclean Unkrautfrei AF 1l
Turboclean Unkrautfrei AF ist ein innovatives Total-Unkrautmittel mit Turbowirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen* sowie unter Ziergehölzen & Obstgehölzen. Die schnelle und kraftvolle Wirkung von Turboclean Unkrautfrei AF zeigt sich mit sichtbaren Effekten gegen Grünbewuchs schon nach einer Stunde. Turboclean Unkrautfrei AF basiert auf einem biologisch abbaubaren Wirkstoff (Nach OECD 301F), ist unbedenklich für Mensch und Umwelt, nicht bienengefährlich und schont Nützlinge.
*=Nichtkulturland genehmigungspflichtig
Produkteigenschaften:
- Breites Wirkungsspektrum (Unkräuter/Algen/Moos)
- Sichtbare Ergebnisse nach wenigen Stunden
- Bis zu 8 Wochen Langzeitwirkung
Inhaltsstoffe:
- 29,7 g/l Fettsäuren (C7 - C20) (29,7 g/l Caprylsäure/Caprinsäure)
- Zul.-Nr.: 006796-00
Gefahrenpiktogramm:
GHS07 Gesundheitsgefahr
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise:
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Vor Gebrauch kräftig schütteln. Das Produkt gleichmäßig auf die Unkräuter bis zur sichtbaren Benetzung der grünen Pflanzenteile spritzen. Unkräuter gezielt einsprühen, da nur direkt getroffene Pflanzenteile absterben. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Nach der Anwendung sollte circa eine Stunde kein Regen eintreten.
Idealer Anwendungszeitpunkt:
- April-September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- *Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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