[Paket] Protect Garden Loredo Quattro Universal-Rasenunkrautfrei 250ml
Sommerzeit ist Unkrautzeit: In den warmen Monaten ist Loredo® Quattro Universal- Rasenunkrautfrei dank seiner optimalen Wirksamkeit bei Temperaturen über 20°C die richtige Lösung, um lästige Unkräuter schnell wieder loszuwerden.Loredo® Quattro Universal-Rasenunkrautfrei ist rasenfreundlich, wirkt wurzeltief und deckt mit gleich vier Wirkstoffen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Unkräutern ab.
Produkteigenschaften:
- Sehr breites Wirkspektrum
- Wirkt bis tief in die Wurzeln
- Gut zu wissen: sehr gut rasenverträglich
Inhaltsstoffe:
- 70 g/l 2,4-D, 70 g/l MCPA, 42 g/l MCPP, 20 g/l Dicamba
- Zulassungsnummer: 005747-69
Gefahrenpiktogramm:
GHS07 Gesundheitsgefahr GHS09 Umweltgefahr
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
-
Zur sicheren Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung achten. 3 Tage vor und 4 Tage nach der Anwendung sollte der Rasen nicht gemäht werden. Das Produkt wirkt bei Temperaturen ab ca. 15 °C und sollte nicht bei Temperaturen über 25 °C ausgebracht werden
Reichweite:
- 250 m²
Idelaer Anwendungszeitraum:
- April - September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
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