Solabiol 3 Stunden Bio-Unkrautfrei AF 500 ml
Anwendungsfertiges Pumpspray zur besonders bequemen und umweltfreundlichen Entfernung von Unkräutern und Ungräsern auf Wegen und Plätzen* mit Holzgewächsen im Garten, im Zierpflanzenbeet und unter Ziergehölzen im Freiland. Im Erwerbsgartenbau auch zugelassen für die Entfernung von Algen und Moosen auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Erwerbsgartenbau.
* Nichtkulturland, genehmigungspflichtig
Produkteigenschaften:
- Umweltbewusst: Totalherbizid mit biologisch abbaubarem Wirkstoff (nach OECD 301F)
- Wirksam, auch gegen schwer bekämpfbare Unkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm
- Schnell: sichtbare Ergebnisse nach wenigen Stunden
- Flexibel: Einsatz im zeitigen Frühjahr möglich
Zugelassene Anwendungsgebiete:
Einsatzgebiet | Kultur/Objekt | Schadorganismus/Zweck |
Nichtkulturland* | Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter |
Zierpflanzenbau | Zierpflanzen | Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter |
Zierpflanzenbau | Ziergehölze | Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter |
Inhaltsstoffe:
- 33 g/l Pelargonsäure (36,7 g/l Ammonium-Salz)
- Zul.-Nr.: 004646-61
Gefahrenpiktogramm:
GHS07 reizend
RSätze
R11 Leichtentzündlich
R34 Verursacht Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
Unverdünnt als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100ml/m². Bei Einzelpflanzenbehandlung sind je nach Unkrautdichte nach eigenen Erfahrungen 30-40ml/m² ausreichend. Unkräuter intensiv einsprühen, da nur direkt getroffene Pflanzenteile absterben.
Reichweite:
Bis zu 17m² (Einzelpflanzenbehandlung)
Idealer Anwendungszeitpunkt:
April-September
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden. Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- *Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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