WOLF-Garten SQ 500 Unkrautvernichter plus Rasendünger 10kg für 500m²
Der WOLF-Garten SQ 500 Unkrautvernichter plus Rasendünger - für einen unkrautfreien, gesunden und dichten Rasen!
Entscheiden Sie sich für das WOLF-Garten Kombi-Präparat 2 in 1 Unkrautvernichter + Rasendünger und erzielen Sie im Handumdrehen einen schönen, gepflegten Rasen. Unser 10kg-Produkt reicht für eine Fläche von 500m² und verspricht ein dichtes, grünes Gras in nur 2-3 Wochen.
Die einzigartige Doppelwirkung unseres Unkrautvernichters bekämpft Klee und andere typische Rasenunkräuter effektiv über Unkrautblatt und -wurzel. Das enthaltene 2,4-D (0,8%) und Dicamba (0,12%) sorgen für eine besonders sichere Wirkung, sodass Sie sich auf einen nachhaltig unkrautfreien Rasen freuen können.
Darüber hinaus fördert der in unserem Kombi-Präparat enthaltene Rasendünger das schnelle Schließen von Lücken, die durch abgestorbenes Unkraut entstehen. Mit einer Düngewirkung von bis zu 100 Tagen wird Ihr Rasen langfristig und bedarfsgerecht mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt. Der Dünger enthält 22% Stickstoff, 5% Phosphat und 5% Kaliumoxid, um das optimale Wachstum und die Gesundheit Ihres Rasens zu gewährleisten.
Für beste Ergebnisse empfehlen wir die Anwendung unseres WOLF-Garten SQ 500 Unkrautvernichters plus Rasendüngers im Zeitraum von Mai bis September.
Investieren Sie in einen perfekten Rasen - entscheiden Sie sich für den WOLF-Garten SQ 500 Unkrautvernichter plus Rasendünger und genießen Sie einen unkrautfreien, gesunden und dichten Rasen in nur wenigen Wochen!
- Für unkrautfreien, gesunden und dichten Rasen
- 10kg für 500m²
- Wirkt zweifach über Blätter und Wurzeln innerhalb von 2 - 3 Wochen
- Düngewirkung: bis zu 100 Tage
- Anwendungszeitraum: Mai -September
- 22% Stickstoff, 5% Phosphat, 5% Kaliumoxid
- Wirkstoffe: 0,8% 2,4 D und 0,12% Dicamba
- Zul.-Nr.: 060122-86
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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